Notar Dr. Scholz hat langjährige Erfahrung im Bereich der Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen.
1. Vorbesprechung
In einem oder mehreren Vorgesprächen wird der Wille der Beteiligten herausgearbeitet, damit bei der Beurkundung genau dieser Willen wiedergegeben wird.
2. Eheverträge
Eheverträge sind kein Zeichen von "Du liebst mich nicht", sondern häufig gerade bei Gesellschaftern von Gesellschaften zwingend erforderliche Verträge. Hierbei geht es nicht darum, den einen Ehegatten unangemessen zu benachteiligen, sondern darum Wirtschaftsgüter (manchmal das Familienerbe) und vor allem Rechte Dritter zu schützen. Ersteres ist ohnehin vom Bundesgerichtshof untersagt worden.
3. Scheidungsfolgevereinbarung
Soll die Zeit nach der Scheidung wirksam geregelt werden, sind häufig komplizierte Entscheidungen über Unterhalt, Versorgungsausgleich und das zu verteilende Vermögen zu treffen. Diese Verträge sind stets beurkundungspflichtig.